Passive Rechtsschutzfunktion in der Berufshaftpflicht-Versicherung

Was bedeutet passiver Rechtsschutz im Rahmen einer Berufshaftpflichtversicherung? Ist das nun ein halber Rechtsschutz oder überhaupt keiner?

Im Rahmen der Leistungen einer Berufshaftpflichtversicherung kommt immer wieder der Begriff des passiven Rechtsschutzes zur Sprache.
Wer sich als Inhaber eine Berufshaftpflicht jetzt denkt „klasse, dann bekomme ich den Rechtsschutz umsonst gleich mit„, muss an dieser Stelle enttäuscht werden. Die eingebaute Rechtsschutzfunktion einer Berufs-/ Betriebshaftpflicht kann den Leistungsumfang einer Rechtsschutzversicherung keinesfalls ersetzen.

In diesen Fällen sprechen wir von „passivem Rechtsschutz“
Muss der Haftpflichtversicherer einen Anspruch grundsätzlich oder in der Höhe zurückweisen, kann es mit dem Anspruchsteller zu einem Rechtsstreit kommen. Die damit verbundenen Kosten für das Gericht, Anwälte oder Zeugen trägt der Versicherer.

Fazit
Passiver Rechtsschutz, wenn wir in so bezeichnen, ist eine wichtige Komponente der Berufshaftpflichtversicherung aber nur ein Ausschnitt der möglichen Leistungen.
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