Glasbruch kann im Rahmen einer Praxis-Inhaltsversicherung preiswert mitversichert werden. Wir erklären im Beitrag, warum das durchaus Sinn machen kann.
Das bisschen Glas, die paar Scheiben, was soll da schon passieren? Verglasungen kommen in praktisch allen Einrichtungen des Heilwesens vor. Typische Schadensfälle sind:
- Bruch der Scheiben durch Steinschlag von außen
- Wind stößt Türen oder Fenster zu
- Patient*in beschädigt unabsichtlich eine Scheibe
- Übersehen der Verglasung und Anprall durch Personen/ Vögel
Kommt es zu einem Glasschaden, sind Besonderheiten zu beachten:
- 1. In den wirklich seltensten Fällen kann ein Glasschaden selbst repariert werden. Auch handwerklich begabte Menschen stoßen an ihre Grenzen, selbst bei einfachen Verglasungen
- 2. Wer als Praxisinhaber das Glas in gemieteten Praxisräumen beschädigt, ist normalerweise nicht über die eigene Berufshaftpflichtversicherung versichert. Warum das? Mietsachschäden decken nur die Bereiche ab, die man nicht versichern kann
- 3. Der Praxisinhaber trägt die Verantwortung für Schäden auch von Dritten
Beispiel: Ein Patient verursacht mit dem Regenschirm einen Sprung in der Glastür, meldet sich aber nicht. Der Vermieter verlangt die Instandsetzung - 3. Glas bricht selten, aber dann wird es teuerBrechen große Scheiben, kommt die Instandsetzung gleich auf mehrere Hundert EUR
Für normale Praxen gibt es die Glasversicherung schon für weniger als 40 EUR jährlich. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, schließt diesen Schutz zusammen mit einer bestehenden Praxisversicherung gleich ab und bleibt vor Überraschungen geschützt. Alternativ trägt der Praxisinhaber das Risiko selbst. Ob das die besser Alternative war, zeigt sich erst nach ein paar Jahren.