Ich betreibe meine freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit nur in geringem Umfang, benötige ich da überhaupt eine Haftpflicht?
Diese Frage ist verständlich. Wer nur selten oder gelegentlich seine Tätigkeit ausübt, kommt schnell ins Grübeln, ob sich der Jahresbeitrag rentiert.
Steigt mit dem Umfang das Risiko?
Grundsätzlich ja, denn mehr Klienten, Patienten oder Kunden führen zu mehr Schadensmöglichkeiten.
Andererseits, was man beruflich häufig macht, dass macht man in vielen Fällen besser, routinierter und risikoärmer. Ganz ohne Risiko wird es deshalb nicht gehen. Kommen wir aber zu solchen Fällen, die man selbst kaum beinflussen kann.
Wasseraustritt in Geschäftsräumen, die Wohnungen darunter werden beschädigt. | Kaum bis nicht zu beinflussen. Die betriebliche Haftpflicht hätte auch hier den Schaden übernommen. | |
Trotz bester Behandlung erhebt ein Patient Ansprüche und will Schadensersatz. | Zum Schutz der Haftpflicht gehört auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. | |
Plötzlicher Verlust der betrieblichen betrieblichen Schlüssel. | Ärgerlich, selten aber es kann passieren und ist im Regelfall mitversichert. | |
Ein defektes Elektrogerät verursacht einen Brand. | Trotz Sicherheitsüberprüfung, nie auszuschließen. Die Haftpflicht hätte geleistet. | |
Probleme mit dem Vermieter beim Auszug aus den Geschäftsräumen. | Etwaige Mietsachschäden sind versichert. |
Fazit
Auch wer in nur geringem Umfang tätig ist, wird Haftpflichtrisiken grundsätzlich nicht ausschalten können.
Viele Schäden folgen dem Motto „erst hatten wir kein Glück, dann kam Pech hinzu“. Da grundsätzlich der Verursacher unbegrenzt für entstandene Schäden haftet, macht eine Berufshaftpflicht auch bei geringem Tätigkeitsumfang Sinn.