Heilberufe-Berufshaftpflicht-Versicherung

Die richtige Berufshaftpflicht-Versicherung für Tätigkeiten im Heilwesen

Gut versichert als Physiotherapeutin, Physiotherapeut. Berufshaftpflicht und Praxisschutz

Informieren Sie sich hier allgemein über die Möglichkeiten der Berufshaftpflichtversicherung klassischer Heilnebenberufe.
Versicherbar sind so gut wie alle Tätigkeiten wie Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Arbeitstherapeuten und mehr, siehe Liste. In vielen Fällen gelten Sonderkonditionen für Existenzgründer oder bei nebengewerblicher Ausübung.

Versichert sind berufstypische Risiken sowie Extras, an die man im ersten Moment vielleicht nicht denkt. Dazu zählt der Verlust betrieblicher Schlüssel. Mietsachschäden oder die Durchführung von Schulungen. Mit weniger als 100 EUR beginnen die Jahresbeiträge zur Berufshaftpflicht schon sehr preiswert.

Heilnebenberufe, diese Tätigkeiten sind versicherbar

Praktisch alle Tätigkeiten aus dem Bereich Gesundheitswesen, Heilnebenberufe, beispielsweise: Atemtherapeut, Bädertherapeut, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut, Bewegungstherapeut / Motopäde, Chirogymnast, Diätassistent, Ernährungsberater, Ergotherapeut, Familienberater, Familientherapeut, Fußpfleger Podologe (medizinisch), Gestalttherapeut, Heileurythmist, Heilpädagoge, Krankengymnast, Kunsttherapeut, Heilgehilfe, Kinesiologe, Krankenschwester, Krankenpfleger ambulant, Lerntherapeut, Logopäde, medizinischer Masseur, Parapack-Institut, Physiotherapeut, Sprachtherapeut, Tanztherapeut und viele andere Tätigkeiten.

Beispiele Jahresbeiträge Berufshaftpflichtversicherung

Kosten einer Berufshaftpflicht-Versicherung für eine Inhaberin, einen Inhaber als Jahresvertrag

Bezeichnung (m/w/d)3 Mio Versicherungssumme5 Mio Versicherungssumme
Ergotherapeut52,57 EUR *60,98 EUR *
Logopäde81,62 EUR83,15 EUR
Physiotherapeut72,29 EUR83,15 EUR
Podologe52,57 EUR *60,98 EUR *
* Sondertarif 10/ 2024
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Schadensbeispiele zur Berufshaftpflichtversicherung, das kann passieren:

Unspektakulär, aber schmerzhaft, ein Patient stürzt in den Praxisräumen.
Es geschah fast lautlos im Wartezimmer vor dem Wasserspender. Mit Schmerzen und verdrehtem Bein lag der Patient am Boden. Aus dem geplanten Besuch beim Physiotherapeuten wurde plötzlich die Notaufnahme des Krankenhauses.

Regress nach Unfall
Lange geschah nichts, dann flattert plötzlich eine Kostennote des Krankenversicherers des Verletzten ins Haus. Man gehe von einem Verschulden der Praxis aus, der Boden sei nass gewesen. Alles in allem eine Summe von 7.500 EUR für Heilbehandlung, Krankengeld, Hilfsmittel etc. die in Rechnung gestellt wird.

Wie entwickelt sich so eine Sache mit einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung?
Zusammen mit dem Versicherungsmakler wird die Schadensanzeige aufgenommen, mögliche Zeugen werden benannt. Die Schadensabteilung prüft den Anspruch der Krankenkasse. Einigt man sich nicht, kann es zu einem Gerichtsverfahren kommen. Unter Umständen müssen Sachverständige hinzugezogen werden. Die Versicherung übernimmt die komplette Abwicklung, trägt die Kosten für Gericht, Rechtsanwälte, Sachverständige und den Schaden als solches.Hat der Versicherungsnehmer den Schaden nicht zu vertreten, wird der unberechtigte Anspruch vom Versicherer abgewehrt.

Rauch statt Patienten

Statt Patienten ist morgens die Praxis für Physiotherapie komplett mir Rauch gefüllt. Nachbarn haben die Feuerwehr bereits verständigt. Im Personalraum hat sich ein Radiogerät aus unbekannter Ursache entzündet. Schnell ist das Feuer gelöscht, doch durch den Rauch wurde die ganze Etage geräumt. Neben dem eigenen Schaden, den hoffentlich eine vorhandene Praxis-Inhaltsversicherung abdeckt, lassen die Forderungen anderer Betroffener nicht lange auf sich warten. Das wären dann:

  • Ertragsausfall
  • Sachschäden durch Rauch

Die Heilwesen-Berufshaftpflicht springt auch hier ein und übernimmt sowohl Leistung wie Schadensabwicklung.

Was passiert ohne Berufshaftpflichtversicherung?
Ohne Haftpflichtschutz hat der Praxisinhaber den Schaden sowie alle damit verbundenen Kosten zu bezahlen, was ab einer bestimmten Summe fast unmöglich wird. Liegt das Verschulden beim Patient/ Klient selbst, muss unter Umständen der Praxisinhaber alle organisatorischen und rechtmäßigen Mittel in Bewegung setzen, um den ungerechtfertigten Anspruch abzuwehren.


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